Das wichtigste Dokument des DDR Bürgers war natürlich der Personalausweis. Den ersten Ausweis bekam man mit 14 Jahren, dieser Ausweis war 20 Jahre gültig. Neben den persönlichen Daten wurden auch die Kinder und der jeweilige Wohnort im Personalausweis eingetragen. Jeder Ausweis hatte neben der Ausweisnummer auch eine Personenkennzahl (PKZ). Über die 12 stellige Personenkennzahl (PKZ), die jeder DDR Bürger hatte, war dieser eindeutig zuordenbar. Kriminelle und missliebige Personen nahm man den Personalausweis ab.
Personalausweis der Deutschen Demokratischen Republik
Der Impfausweis:
Eins der ersten Ausweisdokumente des DDR Bürgers war der Impfausweis, ein sehr wichtiges Dokument, denn in der DDR gab es die Impfpflicht. Die Parteiführung war davon überzeugt, der Volksgesundheit und somit der sozialistischen Volkswirtschaft zu dienen, wenn sie Impfungen zur Pflicht machte. Den Impfausweis erhielt man bereits zwei Tage nach der Geburt. Das verpassen einer Impfung war fast unmöglich, da auch gewisse Vorsorgeuntersuchungen Pflicht waren.
Der SV Ausweis:
Ein weiteres wichtiges Dokument der DDR Bürger war der Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung, kurz SV Ausweis. Diesen Ausweis sollte man als Ex-DDR Bürger auch heute noch gut aufbewahren, denn er ist Damals wie Heute ein wichtiger Nachweis für Rentenansprüche.
Sozialversicherungsausweis der Deutschen Demokratischen Republik
Wehrpass der NVA:
Der Wehrdienst war in der DDR Pflicht, kaum einer konnte dieser Pflicht entgehen. Mit beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen konnte man den Wehrdienst verzögern. Auch gesundheitliche Einschränkungen brachten in geburtenschwachen Jahrgängen keine Ausmusterung. Denn wie auch in der Planwirtschaft verstand man es natürlich auch in der nationalen Volksarmee (NVA) Zahlen zu beschönigen. Die Gefechtsstärke der NVA mußte stimmen, wenn auch nur auf dem Papier. Die Tauglichkeit bzw. die Waffengattung für die man eingesetzt werden konnte, war in 38 Verwendungsgruppen eingeteilt.
Der DDR-Reisepass:
Der Reisepass war in der DDR lange Zeit ein Privileg für nur sehr wenige Bürger. Erst Mitte der 80er Jahre lockerte die DDR das Reisegesetz. Dennoch blieben Reisen in Blockfreie Staaten und in das westliche Ausland nur ein Privileg Weniger. Rentner (Frauen ab 60 Jahre und Männer ab 65 Jahre) durften insgesamt vier Wochen im Jahr in den “Westen” reisen. Bei der Beantragung mußte man (als Rentner) eine “Westadresse” angeben, bis zu drei Adressen waren möglich.