Das Staatswappen der DDR, eigentlich Hoheitszeichen, bestand aus einem gelben beziehungsweise goldenen Ährenkranz, in dem sich ein Hammer und ein Zirkel in gelber Farbe befanden. Der Ährenkranz war im unteren Teil mit einem schwarz-rot-goldenen Band umwunden. Der Hammer symbolisierte die Arbeiterklasse, der Ährenkranz die Klasse der Bauern und der Zirkel die soziale Schicht der Intelligenz (Akademiker). Der Vorläufer des Staatswappens bestand nur aus einem Hammer im Ährenkranz, da sich die DDR hauptsächlich als Arbeiter-und-Bauern-Staat verstand, in dem Arbeiter und Bauern im Bündnis mit der Intelligenz und anderen Schichten regieren sollten. Dieser Entwurf stammte von dem Zeichner Fritz Behrendt. Bis zum Jahr 1955 galt das Wappen der DDR nur als inoffiziell und durfte nicht als „Wappen“ bezeichnet werden. Ministerpräsident Otto Grotewohl erklärte im Jahr 1951, daß das derzeitige Emblem der DDR „halboffiziös“ sei und jeder Hinweis darauf, daß es sich um das offizielle Wappen der DDR handele, zu unterbleiben habe. Dies geschah um die damaligen gesamtdeutschen Verhandlungen nicht zu torpedieren und durch Deklaration eines offiziellen DDR-Wappens „vollendete Tatsachen“ zu schaffen. Grotewohl war der Meinung, daß das Emblem aus dem Jahr 1950 nicht das Wesen der DDR erfasste. Durch ein Gesetz vom 26. September 1955 wurde das bis 1990 gültige Wappen, das auf einem Entwurf von Heinz Behling basiert, als Staatswappen der DDR eingeführt. Die Flagge blieb aber auch weiterhin Schwarz-Rot-Gold und damit identisch mit der Bundesrepublik Deutschland. Erst mit dem Änderungsgesetz vom 1. Oktober 1959 wurde das Staatswappen dann integraler Teil der Staatsflagge der DDR. Das Staatswappen war gleichzeitig Bestandteil des Wappens der NVA und umgeben von einem 12-zackigen weißen Stern–Wappen der Volkspolizei.